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Haftplichtschaden

keine "Schuld" = Gutachten kostenfrei

Nach einem Unfall haben Sie das Recht laut § 249 BGB einen unabhängigen

Kfz- Sachverständigen zu beauftragen. Wir als erfahrener und unabhängiger Gutachter

erstellen Ihnen ein qualifiziertes, nicht weisungsgebundenes und neutrales Gutachten.

Ein Haftpflichtschadengutachten sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beweissicherung und Klärung des Sachverhalts

  • voraussichtliche Reparaturkosten  

  • voraussichtliche Reparaturdauer wegen des Nutzungsausfalls

  • Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Unfall)

  • Restwertermittlung (Fahrzeugwert nach dem Unfall)

  • Wertminderung

 

Ein Unfallgutachten als Beweissicherungsgutachten ist entscheidend, wenn es zu Streitigkeiten mit der regulierungspflichtigen Versicherung kommt. Wir berücksichtigen in unseren Gutachten die neueste Rechtsprechung, unter Bezugnahme auf die neuesten Gesetzesänderungen. Grundsätzlich raten wir Ihnen sich durch einen Anwalt für Verkehrsrechts vertreten zulassen. Die Kosten muss auch die generische Versicherung tragen. Das Einschalten eines Anwalts gewährleistet eine schnellere Regulierung durch die Versicherung.

Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten / Beweissicherungsgutachten ist gerade dann entscheidend, wenn es zu Streitigkeiten mit der regulierungspflichtigen Versicherung kommen sollte. 

Das Kfz Sachverständigenbüro Klein in Gladbeck und Raum NRW berücksichtigt in den Gutachten die neueste Rechtsprechung, unter Bezugnahme auf neueste Gesetzesänderungen.

Grundsätzlich raten wir aber immer dazu,sich durch einen Anwalt für Verkehrsrechts vertreten zulassen, zumal die Kosten hierfür auch die generische Versicherung tragen muss. Durch die Einschaltung des Anwalts ist eine schnellere Regulierung durch die Versicherung gewährleistet. 

Bei eigenständiger Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung können schnell Fehler passieren. Lassen Sie sich von uns helfen und Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

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