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Kostenübernahme

Bei geklärter Schuldfrage voll Haftung / kostenlos für Sie

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Wollen Sie Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall wahrnehmen, sollten 

Sie die Versicherung Ihres Unfallgegners nicht mit ins Boot holen. Verzichten Sie auf die

vermeintliche Bequemlichkeit und suchen Sie sich stattdessen einen kompetenten

Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe. 

Denn ein unabhängiger Sachverständiger für Schadensgutachten ist neutral und weiß

um Ihre Rechte. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf die freie Wahl eines Kfz-

Sachverständigen. Ein objektiver Gutachter kümmert sich zudem um alle weiteren

Belange im Zuge der Schadensregulierung. Der Sachverständige begutachtet

fachmännisch Ihr Fahrzeug, empfiehlt einen fähigen Anwalt und informiert Sie

über Ihre Ansprüche.

 

Bei eindeutig geklärter Schuldfrage haftet die gegnerische Haftpflichtversicherung,

sie muss sowohl die Kosten für das Schadensgutachten als auch die Reparaturkosten

Ihres Fahrzeugs übernehmen.

 

Das ist Ihr gesetzlich verankertes Recht als Geschädigter bei einem Kfz- Haftpflichtschaden. Nur mit einem kompetenten Kfz-Sachverständigen in Kombination mit einem Anwalt sind Ihre KOMPLETTEN Ansprüche durchsetzbar.

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