Kostenübernahme
Bei geklärter Schuldfrage voll Haftung / kostenlos für Sie
Wollen Sie Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall wahrnehmen, sollten
Sie die Versicherung Ihres Unfallgegners nicht mit ins Boot holen. Verzichten Sie auf die
vermeintliche Bequemlichkeit und suchen Sie sich stattdessen einen kompetenten
Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe.
Denn ein unabhängiger Sachverständiger für Schadensgutachten ist neutral und weiß
um Ihre Rechte. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf die freie Wahl eines Kfz-
Sachverständigen. Ein objektiver Gutachter kümmert sich zudem um alle weiteren
Belange im Zuge der Schadensregulierung. Der Sachverständige begutachtet
fachmännisch Ihr Fahrzeug, empfiehlt einen fähigen Anwalt und informiert Sie
über Ihre Ansprüche.
Bei eindeutig geklärter Schuldfrage haftet die gegnerische Haftpflichtversicherung,
sie muss sowohl die Kosten für das Schadensgutachten als auch die Reparaturkosten
Ihres Fahrzeugs übernehmen.
Das ist Ihr gesetzlich verankertes Recht als Geschädigter bei einem Kfz- Haftpflichtschaden. Nur mit einem kompetenten Kfz-Sachverständigen in Kombination mit einem Anwalt sind Ihre KOMPLETTEN Ansprüche durchsetzbar.